Rechte und Pflichten von Multicopter-Piloten

Luftfahrtgesetz

Generell

  • Seit Januar 2023 unterscheidet die Drohnen-Regulierung zwischen drei verschiedenen Betriebskategorien: "OFFEN", "SPEZIELL" und "ZULASSUNGSPFLICHTIG".
  • Drohnen unter 25kg, welche VLOS (Visual Line Of Sight) und <120m AGL (Above Ground Level) geflogen werden, können in der offenen Kategorie geflogen werden und benötigen keine Bewilligung von BAZL.
  • Beim Flug ausserhalb des Sichtfeldes ist in jedem Fall eine Bewilligung des BAZL erforderlich
  • Der Betrieb eines Multicopters mit einem Gewicht von mehr als 250g ist durch eine Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens 1 Million CHF sicherzustellen.
    Hinweis: Der Betrieb von Modellflugzeugen ist nicht in jeder Haftpflichtversicherung enthalten, je nach Versicherer wird eine Zusatzversicherung benötigt. Bitte prüfen Sie die Versicherungsbedingungen oder Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Fliegen mittels FPV (First Person View)

  • Der FPV-Flug mittels Videobrille ist nur erlaubt, sofern ein zweiter "Operateur" den Flug überwacht und jederzeit manuell in die Steuerung eingreifen kann. Dieser muss sich am gleichen Standort wie der Pilot befinden.
  • Der Flug ausserhalb des Sichtfeldes (BVLOS – Beyond Visual Line of Sight) ist auch in diesem Falle ohne Bewilligung nicht erlaubt.

Einschränkungen

  • Über Menschenansammlung (mehrere Dutzend Personen) und im Umkreis von 100 Metern dürfen Multicopter nur noch mit Bewilligung des BAZL betrieben werden
  • Fliegen in der Nähe von Flugplätzen (im Umkreis von 5km von der Piste entfernt) ist nicht gestattet
  • Je nach Kanton und Gemeinde können ergänzende Einschränkungen bestehen (Beispiel: Merkblatt für den Betrieb von Multicopter der Stadt Zürich)

Offene Kategorie

Generell

  • Für alle Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten gilt eine Registrierungspflicht. Ausnahme: Die Drohne wiegt unter 250g und ist weder mit einer Kamera, noch mit einem Sensor oder einem anderen Gerät zur Aufnahme personenbezogener Daten ausgestattet.
  • Eine Schulung mit Prüfung gemäss Unterkategorie (A1, A2, A3) ist erforderlich
  • Das Mindestalter für Pilotinnen und Piloten ist 12 Jahre sofern die Drohne nicht unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson ist, die selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.
  • Horizontaler Mindestabstand zu Personen gemäss Unterkategorie (A1,A2, A3) muss eingehalten werden.
  • In der offenen Kategorie gilt neu eine maximale Flughöhe von 120m über Grund. Um höher zu fliegen ist eine Bewilligung vom BAZL notwendig.
  • Drohnen müssen eine Klassenmarkierung haben

Selbstgebaute Drohnen können auch in der offenen Kategorie betrieben werden. Die Pilotinnen und Piloten sind selbst verantwortlich, zu überprüfen, ob die Drohne korrekt konstruiert ist und kein Sicherheitsrisiko darstellt. In der offenen Kategorie dürfen selbstgebaute Drohnen nur in den zwei folgenden Unterkategorien betrieben werden:

  • Unterkategorie A1: wenn das Gewicht der Drohne (einschliesslich ihrer Nutzlast) weniger als 250g beträgt und sie mit einer Geschwindigkeit von weniger als 19 m/s geflogen wird;
  • Unterkategorie A3: wenn das Gewicht der Drohne (einschliesslich ihrer Nutzlast), weniger als 25kg beträgt.

Können diese Kriterien nicht eingehalten werden, wird die Drohne in der speziellen Kategorie geflogen.

Unterkategorien und Klassen

Generell

Unterkategorie

Klassenmarkierung

Schulung

A1 < 250g

C0

Keine notwendig

A1 < 900g

C0, C1

A1/A3

A2

C0, C1, C2

A1/A3 + A2

A3

C0, C1, C2, C3, C4

A1/A3

  • A1/A3: Personen, welche eine Drohne in der Unterkategorie A1 oder A3 betreiben wollen, benötigen dafür das Zertifikat A1/A3. Die Schulung und wie auch die Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3 kann von zuhause aus via UAS.gate absolviert werden.
  • A2: Personen, die eine Drohne in der Unterkategorie A2 betreiben wollen, benötigen dafür das A2 Zertifikat. Wer ein Fernpilotenzeugnis (A2) absolvieren will, muss zuerst die Prüfung für den Kompetenznachweis (A1/A3) bestehen. Für die A2 Prüfung müssen zusätzliche Lerninhalte gelernt, wie auch eine praktische Schulung eigenständig absolviert werden. Die im Selbststudium erworbenen Fernpilotenkenntnisse werden danach im UAS.gate selbst deklariert. Bei der A2 Prüfung selbst handelt es sich um eine schriftliche Multiple-Choice Prüfung, welche in den Prüfungslokalitäten des BAZL in 3063 Ittigen abgelegt wird.

Zusammenfassend bedeutet dies: für Drohnen unter 250g (inkl. Batterie) ist keine Schulung nötig. Da diese jedoch über eine Kamera verfügen, muss man sich als Pilot registrieren und die Drohne kennzeichnen.
Für den Betrieb grösserer Drohnen über 250g, wie z.B. der Cinelog 35, der Mark 5 u.s.w, wird eine A1 / A3 Schulung benötigt. Man muss sich ebenfalls registrieren und die Drohne kennzeichnen.
Ab einem Gewicht von 250g muss zusätzlich eine Haftpflichtversicherung von 1 Million abgeschlossen werden.

Weitere Informationen zu den Zertifikaten

Misserfolg in einer Prüfung

Um die Prüfungen bestehen zu können, müssen Sie mindestens 75% der Prüfungsfragen korrekt beantworten. Bei einem allfälligen Nichtbestehen können Sie die Prüfung aktuell kostenfrei so oft wiederholen wie nötig. Die Prüfungsresultate können nicht eingesehen werden.

Gültigkeit der Zertifikate

Die Zertifikate gelten in allen Ländern, in denen die EU-Drohnenregulierung gilt. Nach 5 Jahren (Ablauf des Zertifikats) müssen die erlangten Theoriekenntnisse erneuert werden. Der genaue Ablauf dieses Prozesses wird Ihnen zeitnah vor Ablauf Ihres Zertifikats mitgeteilt.

Zertifikate mitführen

Sie müssen das Zertifikat beim Fliegen stets vorzeigen können. Das Format spielt dabei keine Rolle – Sie können das Zertifikat digital mitführen oder ausdrucken.

QUELLE: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen.html

Datenschutz

Sofern keine bestimmbaren Personen aufgenommen werden (z.B. Luftaufnahmen aus grosse Höhe und Distanz) ist das Datenschutzgesetz nicht anwendbar. 

Ansonsten hier ein Auszug der wichtigsten Regeln aus dem Datenschutzgesetz

  • Das Filmen von bestimmbaren Personen ist nur gestattet, sofern ein Rechtfertiungsgrund vorliegt (Einwilligung der betroffenen Person oder überwiegendes privates oder öffentliches Interesse)
  • Die Videoüberwachung muss klar erkennbar sein (Hinweisschild, sichtbare Kamera oder vorgängige Information)
  • Im Aufnahmefeld der Kamera dürfen nur die für den verfolgten Zweck notwendigen Bilder gefilmt werden
  • Die Aufnahmen dürfen nur für den ursprünglich geplanten Zweck benutzt werden. 
  • Aufnahmen mit Personendaten (erkennbare Personen) dürfen nicht an Dritte bekannt gegeben werden. Ausnahmen sind durch das Gesetz erlaubte Fälle wie z.B. eine richterliche Anfrage

Sicherheit

Multicopter sind keine Spielzeuge und können bei falschem Umgang Schaden anrichten. Deswegen bitten wir um Beachtung folgender Punkte:

  • Wir raten Anfänger strengstens davon ab, in der Nähe von Menschen, Maschinen oder Häuser zu üben. Geeignete Übungsplätze sind z.B. Felder oder abgelegene Orte
  • Das Fliegen eines Multicopters benötigt mindestens gleich viel Konzentration wie das Lenken eines Autos. Dabei sollte man in körperlich und geistig guter Verfassung sein
  • Vor jedem Start sollte man sein Fluggerät und sein Equipment genau prüfen. Bitte verwenden Sie nur voll geladene Akkus.  
  • Während dem Flug mögliche Ablenkungen vermeiden

Ehrenkodex der Modellflieger

Ehrenwerte Multicopter-Piloten verhalten sich grundsätzlich korrekt und 

  • nehmen Rücksicht auf Mensch und Natur, insbesondere in Anbetracht der Motorgeräusche und Flugtaktik
  • nehmen Rücksicht auf Mensch und Natur beim Betrieb, dies insbesonders von motorisierten Flugmodellen durch die Motorgeräusche und die Flugtaktik
  • fliegen weder Tiere noch Menschen bewusst an
  • beobachten die Natur und respektieren Bedürfnisse anderer Lebewesen
  • nehmen besonders Rücksicht im Frühling und Frühsommer, während der Vegetationszeit wenn Wildtiere ihren Nachwuchs aufziehen, ebenso zur Zeit der Zugvögel oder im Einklang mit grossen, in der Thermik kreisenden Raub- und Greifvögel
  • sind auf Geräuschminderungsmassnahmen sensibilisiert und nutzen die vertretbaren technischen Möglichkeiten zur Reduzierung von Verbrauch und Ressourcen und Schadstoffanfällen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik
  • nutzen bevorzugt die bekannten Gelände für den Modellflug, insbesondere für den Betrieb von Modellen mit Verbrennungs- oder Elektromotoren
  • wählen die Fluggelände sorgfältig aus und nehmen Rücksicht auf die Bedürfnisse der frei lebenden Tiere
  • nehmen Rücksicht auf die Pflanzenwelt und sensible Standorte und Rückzugsgebiete von Wildtieren
  • benützen bei Aussenlandungen von Modellen nach Möglichkeit vorhandene Wege und Zugänge entlang von Feld- und Grundstücksgrenzen
  • stellen sich der ihnen übertragenen Verantwortung und handeln vorbildlich
  • fördern durch ihr Verhalten die Positionierung des Modellflugsportes als umwelt- und naturverträgliche Sport- und Erholungsart im Einklang und Harmonie mit der Umwelt
  • beachten den Umweltschutz und respektiert Naturschutzzonen

(Quelle: Schweizerischer Modellflugverband SMV / FSAM)